Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Camping im Sülztal

  1. Zustandekommen des Vertrags

Reservierungen können schriftlich, per E-Mail oder Online-Buchungssystem vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt erst mir der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den Campingplatz und der Überweisung der Anzahlung gem. Ziff. 3. zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder Stellplatznummer besteht nicht.

  1. Entgelt

Die vom Campinggast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den jährlich aktualisierten Preislisten des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.

  1. Zahlungsbedingungen

Mit Zugang der Buchungsanfrage wird eine Anzahlung fällig. Diese beträgt 30% der Gesamtkosten und ist innerhalb von 3 Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung auf unser Konto:

Kontoinhaber: Wolfgang Mueckl
Bank: Commerzbank

IBAN: DE89 3704 0044 0858 9418 00

BIC: COBADEFFXXX

unter Angabe der Buchungsnummer (Anfrage ID)  zu zahlen.

Der verbleibende Restbetrag ist bei Ankunft vor Ort beim Platzwart in bar zu begleichen.

Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist für den Zahlungseingang wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

  1. An- und Abreisezeiten

Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag  zur Verfügung. Bei Anreise nach 18.00 Uhr bitten wir um Benachrichtigung. Der Campinggast darf den Campingplatz nur mit angemeldeten Fahrzeugen befahren. Der Stellplatz muss am Abreisetag  sauber verlassen werden. Die Berechung der Platzmiete erfolgt pro Tag. Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes.

  1. Aufenthalt / Besuch

Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen bei Betreten des Platzes beim Platzwart angemeldet werden. Der Stellplatz darf nur mit einer Campingausrüstung (1 Zelt oder 1 Wohnwagen inkl. 1 Auto oder 1 Wohnmobil) belegt werden.

Der Campinggast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platzordnung an. Diese ist Bestandteil des Vertrags. Sie ist auf dem Campingplatz ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch übersandt werden.

  1. Mängel

Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Campinggast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauf folgenden Tag anzuzeigen.

  1. Haftung

Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Schäden die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Vermieter oder Erfüllungsgehilfen (Platzwart) umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z.B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.

  1. Umbuchung/Rücktritt

Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Gastes grundsätzlich möglich. Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich vorzunehmen. Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, kann der Campingplatz pauschalierte Rücktrittskosten verlangen, bei deren Berechnung die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistung sowie ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind.

Bei Nichtanreise ohne Kündigungserklärung, verspäteter Anreise, Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist das vertragliche Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Sowohl für diese Fälle als auch für den Fall einer Kündigungserklärung vor Reiseantritt steht dem Campinggast der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. In jeden Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Campingplatz, besteht für diesen die Möglichkeit, sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Etwaige Zahlungsansprüche des Vermieters bleiben unter Berücksichtigung o. g. Vereinbarungen unberührt. Der Campinggast verzichtet jedoch auf seine ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Campingplatz, wenn er diese nicht bis zum Folgetag der Anreise 11.00 Uhr dem Vermieter anzeigt und geltend macht.

  1. Sonstige Vereinbarungen

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Campingplatz im Sülztal, Inhaber Herr Wolfgang Mückl gemeint. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(Stand 03/2022)