Platzordnung:
Liebe Gäste und Campingfreunde,
wir heißen Sie herzlich Willkommen auf dem Campingplatz im Sülztal. Im Interesse aller Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte.
Mit Betreten des Campingplatzes erkennen Sie die nachstehenden Bedingungen der Platzordnung an!
1. Verhalten auf dem Campingplatz
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung beim Platzwart gestattet. Gegebenenfalls kann die Aufnahme von Personen verweigert oder sie können des Platzes verwiesen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich scheint. Den Anweisungen des Platzwartes, muss im Interesse der allgemeinen Ordnung und Sicherheit unbedingt Folge geleistet werden.
2. Ruhezeiten
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Stellen Sie Radios und Fernsehgeräte immer so leise ein, dass sie andere nicht stören. Während der Ruhezeiten sollte auf laute Gespräche verzichtet werden. Die Nachtruhe für den Campingbereich beginnt um 22.00 Uhr und endet um 6.00 Uhr. Von 13.00 – 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Es dürfen während dieser Zeit keine Fahrzeuge im Campingbereich bewegt werden. Ankommende Gäste parken Ihre Fahrzeuge außerhalb des Platzes. Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die Straßenverkehrsordnung. Fahrzeuge dürfen nur auf den Wegen und im Schritttempo fahren.
3. Standplatznutzung
Die Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes sind pfleglich zu behandeln. Das Abreißen, Ausästen und Absägen von Ästen und Zweigen von Bäumen und Hecken ist untersagt. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Befestigungsmaterialien, wie Gehwegplatten u.ä. Gegenstände dürfen nicht aus dem Erdreich herausragen. Um Leitungen im Erdreich nicht zu beschädigen, dürfen keine Gegenstände in den Boden eingeschlagen werden. Der Standplatz ist vom Campinggast bei seiner Abreise sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß wiederherzustellen. Andernfalls ist der Betreiber berechtigt, die Säuberung und Wiederherstellung des Standplatzes auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
4. Stromversorgung
Die in der Nähe des Standplatzes angebrachten Stromverteilerkästen sind nur für Licht, Fernsehen, Radio und Kühlschrank bestimmt. Anschlüsse, die wiederholt einen Kurz- oder Erdschluss hervorrufen, werden von der Stromzufuhr getrennt, bis der Campinggast seine Anlage von einem konzessionierten Meisterbetrieb überprüfen und instand setzen hat lassen. Jeder Campinggast haftet für den ordnungsgemäßen Gebrauch und Zustand der von ihm betriebenen elektronischen Anlagen. Dies gilt für alle elektrischen Geräte, die an den Stromverteilerkästen angeschlossen werden. Eine Haftung für Stromausfälle wird seitens des Betreibers nicht übernommen.
5. Haustiere / Tierhaltung
Haustiere sind nur nach vorheriger Anfrage und Einwilligung des Betreibers erlaubt. Es ist verboten, Haustiere innerhalb des Campingplatzes frei laufen zu lassen. Sie sind immer an der Leine zu führen und müssen, wenn notwendig, selbst auf dem Standplatz angeleint werden. Sie sind so zu halten, dass sich kein Dritter durch sie belästigt fühlt. Soweit ein Tier eine Belästigung darstellt, kann der Betreiber verlangen, dass dieses Tier von dem Campingplatz gänzlich ferngehalten wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Die Miete kann aus diesem Grund nicht gemindert werden. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen.
6. Besucher
Besucher und Campinggäste zahlen nach dem Tarifverzeichnis die für den Campingplatz festgesetzten Benutzungsentgelte. Besucher müssen den Platz, sofern keine Übernachtung für sie angemeldet wurde, bis 22.00 Uhr verlassen.
7. Sanitärgebäudenutzung
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zum Sanitärgebäude nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Alle Benutzer der Sanitäranlagen haben auf Sauberkeit zu achten Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
8. Müllentsorgung
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Benutzer des Campingplatzes. Alle nicht auf dem Campingplatz entstandenen Abfälle dürfen hier auch nicht entsorgt werden. Ebenfalls nicht auf dem Campingplatz entsorgt werden dürfen Sperrmüll oder Hausrat, wie z.B. Planen, alte Vorzelte. Campingmöbel, Matratzen, Kühlschränke und andere Elektrogeräte. Bei Zuwiderhandlungen ist der Betreiber berechtigt, dem Verursacher die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen sowie ein Platzverbot zu erteilen. In dem dafür ausgewiesenen Bereich stehen für die Entsorgung von Hausmüll, Papier/Pappe, Flaschen/Glas sowie Verkaufsverpackungen aus Kunst-/Verbundstoff Container zur Verfügung.
9. Zusätzlich Dauercamper
Zur entgeltlichen Nutzung berechtigt sind auch diejenigen Personen, die vom Mieter angemeldet werden. Der Standplatz kann vom Mieter nicht vorzeitig gekündigt oder anderweitig vermietet werden. Eine Übertragung oder sonstiger Übergang des Standplatzes auf den Erwerber eines Wohnwagens, Wohnmobils oder Zeltes ist ohne schriftliche Zustimmung des Betreibers ausgeschlossen.
Der Dauercamper ist verpflichtet, seinen Standplatz nebst Bepflanzung, zulässigen Aufbauten und Wege, die sich in seinem unmittelbaren Einzugsbereich befinden, stets sauber, aufgeräumt und in tadellosem Zustand zu halten. Die Grünfläche ist so zu bearbeiten, dass sie stets einen optisch gepflegten Eindruck hinterlässt. Erforderlichenfalls ist der Betreiber berechtigt, die Grundstückspflege auf Kosten des Campinggastes ausführen zu lassen.
Dauercamper sind zudem verpflichtet, die Gasanlage in ihrer Freizeiteinrichtung instand zu halten und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen von einem hierfür zugelassenen Fachmann kontrollieren zu lassen.
Dem Betreiber oder seinen Erfüllungsgehilfen, Platzwart, ist jederzeit der Zutritt zu den Wasser und Stromentnahmestellen auf der Parzelle zu gewähren.
10. Sonstiges
Das Betreten des Campingplatzes erfolgt stets auf eigene Gefahr. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Lagerung und Beförderung muss den sicherheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Beschädigungen jeglicher Art sind dem Betreiber unverzüglich zu melden und von den Verursachern zu ersetzen. Der Kinderspielplatz darf nur von Kindern im Alter bis 14 Jahren benutzt werden. Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder zu beaufsichtigen und diesbezüglich zu belehren. Erziehungsberechtigte haben vor Nutzung, den ordnungsgemäßen Zustand der Spielgeräte zu prüfen und evt. Mängel an den Platzwart zu melden.
Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl oder Unfall. Dies gilt auch für die Benutzung der Waschmaschine. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Kinder sind von diesen Geräten fernzuhalten.
Der Betreiber ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platzordnung eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Der Betreiber